Die 44. BImSchV. löst die bisher geltenden Regelungen der TA Luft ab.
Die neue Verordnung enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten und kürzeren Messintervallen neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen.
Applikation
• Gasmotoren im Magergasbetrieb
• Feuerungswärmeleistung 1 MW bis 50 MW,
elektrische Leistung ab ca. 400 kW
Anforderung
• Kontrolle von NOx im Abgas
• Ermittlung von Tagesmittelwerten
• aktueller Grenzwert 500 mg /m3
• manipulationssichere Aufzeichnung
Lösungsmöglichkeit – SSM 6000 für für Rauchgas
Vorteile:
• optische Messung von NO
• Berechnung von NOx
• optional CO (IR) und O2
• Gasaufbereitung
• für alle Motoren geeignet
• Überwachung von bis zu 4 Motoren
• auch Grenzwert 100 mg /m3 möglich
• Lebensdauer > 5 -10 Jahre
• interne oder externe Dokumentation möglich